Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 08.08.2026 (Vorherige Version)

1. Geltungsbereich

1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem in der Vereinbarung aufgeführten Kunden und der Arcarius GmbH, nachfolgend «Arcarius» genannt.

1.2 Mit der Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform von Arcarius kommt eine Vereinbarung zustande und die Nutzer stimmen diesen AGB zu.

1.3 Zusammen mit einzelnen Vertragsdokumenten stellen diese AGB die abschliessende Vereinbarung (nachfolgend „Vereinbarung“ genannt) zwischen dem Kunden und Arcarius dar.

1.4 Die Plattform richtet sich ausschliesslich an Unternehmen/Organisationen. Der Kunde gewährleistet, dass Nutzer, die unter dem Konto handeln, hierzu bevollmächtigt sind. Handlungen von Nutzern werden dem Kunden zugerechnet.

1.5 Die Datenschutzerklärung sowie die Datenverarbeitungsvereinbarung sind integrierter Bestandteil dieser AGB.

1.6 Definitionen

„Konto“ bezeichnet das Arcarius-Kundenkonto einer Organisation/Unternehmung, dem Nutzer und Unternehmen/Workspaces zugeordnet sind.

„Account“ bezeichnet den individuellen User-Zugang zu Arcarius.

„Billing Admin“ bezeichnet den/die Nutzer, der/die im Konto als Billing Admin geführt wird. Initial ist dies der Nutzer, der das Konto erstellt hat. Arcarius darf auf die in der Plattform hinterlegte Rollen-/Berechtigungsverwaltung vertrauen.

„Drittanbieter-Services“ sind Dienste und Plattformen Dritter, die Arcarius zur Leistungserbringung beizieht (z.B. Hosting- oder KI-Anbieter) oder die der Kunde freiwillig mit Arcarius verbindet (z.B. E-Mail-, Dokumentations-, Projektmanagement- oder Zahlungsdienste).

„Drittanbieter-Integrationen“ sind vom Kunden ausgewählte Verbindungen zwischen der Plattform und einem Drittanbieter-Service. Sie werden erst eingerichtet, wenn ein berechtigter Nutzer die Verbindung herstellt und die beim Drittanbieter erforderliche Autorisierung erteilt.

„Outputs“ sind alle von der Plattform generierten Ausgaben (inkl. Analysen, Berichte, Klassifizierungen, Vorschläge).

„Aktionen“ sind Vorgänge, welche die Plattform auf Anweisung eines Nutzers oder aufgrund einer von einem berechtigten Nutzer eingerichteten geplanten Aufgabe in Arcarius oder einem verbundenen Drittanbieter-Service ausführt oder zur Ausführung veranlasst (z.B. Erstellen, Ändern, Versenden oder Löschen von Inhalten).

2. Allgemeiner Inhalt der Vereinbarung

2.1 Gegenstand der Vereinbarung ist die Bereitstellung der Arcarius Software-as-a-Service-Plattform sowie die Ermöglichung der Nutzung ihrer Funktionen gemäss den jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Arcarius schuldet keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche, steuerliche, buchhalterische oder sonstige Ergebnisse. Sämtliche Ausgaben, Analysen und Vorschläge der Plattform dienen der Unterstützung von Arbeitsprozessen und stellen keine Zusicherung eines bestimmten Erfolgs dar.

2.2 Arcarius erbringt keine Steuer-, Treuhand-, Buchhaltungs-, Rechts- oder Anlageberatung und führt keine Buchhaltung für den Kunden. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmässigkeit der bereitgestellten Daten sowie für sämtliche Entscheidungen, Buchungen und Einreichungen, die er auf Basis von Outputs der Plattform vornimmt.

2.3 Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherungen vereinbart sind.

2.4 Vertragsänderungen, Zusicherungen oder Abweichungen von diesen AGB sind nur verbindlich, wenn sie von Arcarius ausdrücklich in Textform (z.B. E-Mail oder in der App) bestätigt werden. Zwischenstände, Beta-Funktionen, vorläufige Outputs und ähnliche Arbeitsergebnisse können vom endgültigen Ergebnis abweichen und sind unverbindlich.

2.5 Arcarius kann zur Bereitstellung der Plattform und ihrer Funktionen Dritte (z.B. Hosting-, Infrastruktur- oder KI-Anbieter) beiziehen. Arcarius bleibt Ansprechpartner des Kunden und stellt sicher, dass beigezogene Dritte angemessenen Vertraulichkeits- und Sicherheitsverpflichtungen unterliegen (vgl. Ziff. 5 und Datenschutzerklärung).

2.6 Sollte im Einzelfall ein Werkvertragsverhältnis bestehen, wird der Kunde das zu liefernde Werk zum jeweils früheren der folgenden Zeitpunkte abnehmen: Wenn die in der Vereinbarung genannten Abnahmekriterien oder das Verfahren zur Abnahme des zu liefernden Werkes erfüllt sind oder der Kunde das zu liefernde Werk produktiv nutzt. Falls in der Vereinbarung keine entsprechenden Kriterien oder Prozeduren festgelegt sind, gilt das zu liefernde Werk mit der Lieferung an den Kunden als abgenommen. Der Kunde hat Mängel innert 10 Tagen in Textform zu rügen; andernfalls gilt das Werk als abgenommen.

2.7 Arcarius darf davon ausgehen, dass die vom Kunden überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen richtig und vollständig sind. Arcarius übernimmt keinerlei Haftung für Verluste, Schäden oder Mängel im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die auf ungenaue oder unvollständige oder anderweitig fehlerhafte Information und Unterlagen des Kunden zurückzuführen sind. Arcarius prüft Daten nicht inhaltlich.

3. Spezielle Bedingungen für die Software-as-a-Service-Plattform

3.1 Arcarius stellt eine Software-as-a-Service-Plattform zur KI-gestützten Analyse, Aufbereitung und Bearbeitung geschäftlicher Daten und Arbeitsabläufe bereit. Dazu gehören insbesondere Buchhaltungs-, Dokumentations-, Kommunikations-, Projekt- und Zahlungsprozesse sowie vom Kunden konfigurierte geplante Aufgaben. Die Plattform kann hierzu automatisierte Komponenten und Modelle von Drittanbietern (z.B. Sprachmodelle) einsetzen.

3.2 Die Software-as-a-Service-Plattform darf ausschliesslich von Unternehmen über den bereitgestellten Web-Zugang und nur zu den in der Vereinbarung festgelegten Zwecken und im gesetzlichen Rahmen genutzt werden. Arcarius behält sich das Recht vor, den Zugang bei Verdacht auf Missbrauch zu suspendieren oder zu löschen.

3.3 Die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform setzt eine Registrierung voraus. Die Vereinbarung kommt zustande, sobald der Kunde die AGB akzeptiert und Arcarius den Account bereitstellt (z.B. durch Freischaltung/Account-Erstellung) bzw. der Kunde die Plattform nutzt oder Credits erwirbt (je nachdem, was früher eintritt).

3.4 Der Kunde entscheidet in eigener Verantwortung, ob und welche Drittanbieter-Integrationen er nutzt. Er ist verantwortlich, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt, Drittanbieter-Konten, Organisationen, Workspaces oder sonstige Ressourcen zu verbinden, die Verbindung dem richtigen Arcarius-Konto, Unternehmen oder Nutzer zuzuordnen und die betroffenen Daten zur Verarbeitung und Übermittlung freizugeben. Arcarius darf darauf vertrauen, dass Verbindungen, Freigaben und Zielzuordnungen durch berechtigte Nutzer erfolgen.

3.5 Die ausgegebenen Resultate der Software-as-a-Service-Plattform stellen keine Steuer-, Treuhand-, Buchhaltungs-, Rechts- oder sonstige professionelle Beratung dar. Für Rechtmässigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten – einschliesslich personenbezogener oder sensibler Daten – ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich. Eine inhaltliche Prüfung durch Arcarius findet nicht statt. Arcarius empfiehlt, die ausgegebenen Resultate der Software-as-a-Service-Plattform in jedem Fall von einem fachkundigen Spezialisten überprüfen zu lassen.

3.6 Grundsätzlich trägt der Kunde die Verantwortung über die Führung der Buchhaltung und der Finanzen. Arcarius erlangt in keiner Art und Weise Organstellung.

3.7 Der Kunde selber oder eine von ihm dazu beauftragte Drittpartei ist die „für die Rechnungslegung zuständige Person“ gemäss OR Art. 958 Abs. 3. Weder Arcarius noch ein Mitarbeiter von Arcarius übernimmt diese Funktion.

3.8 Arcarius kann den Kunden und seine Nutzer über geeignete Kanäle (z.B. E-Mail, In-App, Telefon) für (i) Serviceankündigungen, Sicherheits-/Compliance-Hinweise, Administrationsnachrichten und vertragsbezogene Informationen kontaktieren.

Werbliche Kommunikation erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ggf. auf Basis einer Einwilligung bzw. eines Opt-out-Mechanismus.

3.9 Nutzer sind verpflichtet, Passwörter vertraulich zu behandeln. Für Aktivitäten im Nutzeraccount ist der Nutzer verantwortlich. Nutzer dürfen die bei Arcarius verwendeten Passwörter nicht erneut bei Anwendungen von Dritten einsetzen.

3.10 Der Kunde verpflichtet sich zu einer rechtmässigen Nutzung im Rahmen des Vertrags. Untersagt sind insbesondere: rechtswidrige, diskriminierende, ehrverletzende oder schädliche Inhalte; unbefugter Zugriff auf Daten Dritter; sowie nicht von Arcarius vorgesehene oder freigegebene automatisierte Zugriffe, Bots, Scraping- oder Abfrage-Tools. Die bestimmungsgemässe Nutzung der von Arcarius bereitgestellten Agenten, Integrationen und geplanten Aufgaben bleibt zulässig. Arcarius ist berechtigt, bei Verstössen den Zugang auszusetzen oder zu beenden.

3.11 Arcarius kann auch ohne vorherige Ankündigung oder Einwilligung des Kunden neue Funktionen hinzufügen, entfernen, Module aussetzen oder endgültig einstellen. Das jeweils gültige Angebot ist auf der Webseite www.arcarius.ai publiziert.

3.12 Arcarius bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software-as-a-Service-Plattform, garantiert jedoch keinen unterbruchsfreien Betrieb. Wartungen, technische Probleme oder externe Ereignisse können den Zugriff beeinträchtigen. Wartungsfenster sind jederzeit möglich; es bestehen keine Schadenersatzansprüche wegen Downtime (vorbehaltlich zwingenden Rechts sowie vorbehaltlich rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit von Arcarius). Der Kunde ist für die Kompatibilität seiner Geräte, Systeme und Browser verantwortlich.

3.13 KI-gestützte Funktionen können fehlerhafte, unvollständige oder missverständliche Outputs erzeugen oder eine beabsichtigte Aktion falsch vorbereiten. Outputs ersetzen keine fachkundige Prüfung. Vor der Verwendung eines Outputs oder der Freigabe einer Aktion hat der Kunde insbesondere Empfänger, Zielsystem, Zielkonto bzw. Zielressource, Inhalt, Betrag und sonstige wesentliche Parameter zu prüfen. Der Kunde bleibt für seine Entscheidungen sowie für von ihm oder seinen Nutzern freigegebene Aktionen, Buchungen, Abschlüsse, Mitteilungen und Einreichungen verantwortlich.

3.13.1 Aktionen, welche Arcarius als freigabepflichtig kennzeichnet, werden erst nach der ausdrücklichen Freigabe eines berechtigten Nutzers ausgeführt. Bei vom Kunden eingerichteten geplanten Aufgaben gilt die genehmigte Konfiguration als Anweisung für die darin festgelegten wiederkehrenden Ausführungen. Der Kunde ist für die laufende Richtigkeit, Berechtigung und Angemessenheit dieser Konfiguration verantwortlich und muss sie bei Änderungen seiner Prozesse, Berechtigungen oder Drittanbieter-Konten anpassen oder deaktivieren.

3.14 Der Kunde kann die Vereinbarung jederzeit durch Konto-Schliessung beenden (vgl. Ziff. 8). Mit Account-Schliessung endet der Zugriff auf die Plattform sofort; verbleibende Credits verfallen gemäss Credit-Bedingungen. Arcarius darf darauf vertrauen, dass Handlungen, die über einen Billing-Admin-Zugang erfolgen, autorisiert sind.

3.15 Die vom Kunden ausgewählten Drittanbieter-Services sind keine von Arcarius geschuldete Leistung; die technische Integrationsfunktion der Arcarius-Plattform bleibt Teil der Arcarius-Leistung. Für den Drittanbieter gelten dessen eigene Bedingungen und Datenschutzhinweise. Arcarius übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keine Gewähr für Verfügbarkeit, Funktion, Änderungen, Preise, Datenqualität oder Rechtmässigkeit des Drittanbieter-Services. Der Kunde ist verantwortlich für die Auswahl des Drittanbieters, die dort erteilten Berechtigungen und die Einhaltung der anwendbaren Drittanbieter-Bedingungen.

3.15.1 Für die von Arcarius selbst betriebene Plattform richtet sich die Verantwortung von Arcarius ausschliesslich nach dieser Vereinbarung, insbesondere nach Ziff. 7. Die datenschutzrechtliche Rolle eines Drittanbieters richtet sich nach den tatsächlichen Umständen und den für den jeweiligen Drittanbieter geltenden Vereinbarungen.

3.16 Vor dem Herstellen einer Drittanbieter-Integration zeigt Arcarius die wesentlichen Informationen zur Verbindung an, insbesondere den Drittanbieter, die vorgesehenen Funktionen und – soweit verfügbar – Links zu dessen Bedingungen und Datenschutzhinweisen. Der Kunde kann die Verbindung jederzeit über die bereitgestellten Funktionen trennen. Bereits beim Drittanbieter ausgeführte Aktionen oder dort gespeicherte Daten werden durch das Trennen nicht automatisch rückgängig gemacht oder gelöscht.

4. Preise, Credits und Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preisangaben in Schweizer Franken (CHF) exklusive gesetzlicher Abgaben (insb. MWST). Massgeblich sind die im Checkout bzw. im Bereich „Credits“ angezeigten Preise und Totalbeträge zum Zeitpunkt der Bestellung.

4.2 Die Nutzung der Arcarius-Plattform und ihrer Funktionen kann ganz oder teilweise über Credits abgerechnet werden. Credits sind dem Konto zugeordnet und können für alle dem Konto zugeordneten Unternehmen/Arbeitsbereiche verwendet werden. Umfang, Credit-Pakete, allfällige Promo-Credits sowie die jeweils anwendbaren Credit-Verbrauchssätze pro Feature ergeben sich aus der Preisübersicht auf der Website bzw. in der App (Bereich „Credits“) sowie aus der Dokumentation unter „Use Cases & Pricing“.

4.3 Für den Kauf, die Verwendung und die Behandlung von Credits (insb. Nicht-Rückerstattung, Verfall, Auto-Reload, Mindestbestand/Reserve, Rückbuchungen) gelten ergänzend die „Credit-Bedingungen“, welche dem Kunden im Rahmen des Bestellprozesses (Checkout) verlinkt zur Verfügung gestellt werden und jederzeit in der App abrufbar sind.

Der Kunde akzeptiert die Credit-Bedingungen mit Abgabe der Bestellung von Credits, insbesondere durch Klick auf „Jetzt kaufen“ (oder eine gleichwertige Schaltfläche); die Bestellung erfolgt durch den hierzu berechtigten Billing Admin. Massgeblich ist die im Zeitpunkt der Bestellung verlinkte/abrufbare Fassung. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Credit-Bedingungen gehen die Credit-Bedingungen im Umfang ihres Regelungsgegenstands vor. Die Credit-Bedingungen sind im Umfang ihres Regelungsgegenstands integrierter Bestandteil der Vereinbarung.

4.4 Der Erwerb von Credits erfolgt über den in der App bzw. im Checkout bereitgestellten Bestellprozess. Der Vertrag über den Credit-Kauf kommt mit der Bestätigung des Kaufs (z.B. Checkout-Bestätigung in der App und/oder Bestätigungs-E-Mail) zustande. Nur der Billing Admin ist zum Erwerb von Credits berechtigt. Der Verbrauch erfolgt im Namen des Kunden-Kontos durch autorisierte Nutzer. Die Belastung des gewählten Zahlungsmittels erfolgt grundsätzlich sofort. Arcarius kann nach eigenem Ermessen zusätzliche Zahlungsarten anbieten.

4.5 Für bestimmte Features kann Arcarius verlangen, dass vor Start der Ausführung ein Mindestbestand an Credits verfügbar ist und/oder vorübergehend eine Reserve blockiert wird, um die Ausführung zuverlässig abschliessen zu können. Reicht der Credit-Bestand nicht aus, kann die Ausführung verweigert werden, bis der Kunde weitere Credits erwirbt. Details (inkl. Sicherheitsmargen) sind in der Dokumentation transparent ausgewiesen.

4.6 Credits werden grundsätzlich erst nach Abschluss der jeweiligen Ausführung belastet. Bei einem Systemfehler, der die ordnungsgemässe Ausführung verhindert, erfolgt keine Abbuchung; bereits blockierte Reserven werden freigegeben. Soweit es dennoch zu fehlerhaften Abbuchungen kommt, korrigiert Arcarius diese nach Prüfung. Ein Systemfehler liegt nur vor, wenn die ordnungsgemässe Ausführung aufgrund eines Fehlers der Arcarius-Plattform nicht abgeschlossen werden kann; Störungen/Änderungen von Drittanbieter-Services, unvollständige/fehlerhafte Kundendaten oder fehlende Berechtigungen gelten nicht als Systemfehler.

4.7 Der aktuelle Credit-Stand sowie (soweit bereitgestellt) Nutzungs-/Abbuchungsnachweise sind im Bereich „Credits“ einsehbar. Allfällige Einwendungen gegen Abbuchungen sind vom Kunden innert angemessener Frist nach Kenntnisnahme, spätestens jedoch innert 30 Tagen, in Textform (z.B. E-Mail/Ticket) geltend zu machen; andernfalls gelten die Abbuchungen als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.

4.8 Sofern Arcarius Auto-Reload anbietet und der Kunde diese Funktion aktiviert, ermächtigt der Kunde Arcarius, das hinterlegte Zahlungsmittel bei Unterschreiten eines definierten Mindestbestands automatisch gemäss den gewählten Einstellungen zu belasten. Jede Aufladung gilt als separater Credit-Kauf zu den zum Zeitpunkt der Aufladung gültigen Konditionen.

4.9 Bei Rückbuchungen/Chargebacks oder begründetem Verdacht auf missbräuchliche Nutzung kann Arcarius (i) den betroffenen Credit-Betrag sperren oder abziehen, (ii) den Account vorübergehend einschränken und/oder (iii) weitere Ausführungen bis zur Klärung verweigern.

4.10 Sofern Arcarius künftig den Kauf auf Rechnung anbietet, sind Rechnungen innert der ausgewiesenen Zahlungsfrist zu begleichen. Bei Zahlungsverzug kann Arcarius Verzugszins verlangen; ohne abweichende Vereinbarung beträgt der Verzugszins 5 % p.a.

Arcarius ist zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug den Zugang zur Plattform zu sperren, bis sämtliche fälligen Beträge beglichen sind.

4.11 Systemseitige Nutzungs- und Abrechnungsprotokolle gelten als massgebliche Grundlage, sofern der Kunde nicht nachweist, dass sie fehlerhaft sind.

4.12 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen.

4a. Arcarius Plus (Abonnement)

4a.1 Arcarius bietet ergänzend zum Credit-Modell (Ziff. 4) das Abonnement „Arcarius Plus“ (nachfolgend „Plus“) an. Plus wird pro Konto (Organisation) abgeschlossen und gilt für sämtliche dem Konto zugeordneten Nutzer und Unternehmen. Der Umfang der in Plus enthaltenen Leistungen ergibt sich aus der beim Abschluss bzw. bei der jeweiligen Verlängerung gültigen Leistungsbeschreibung. Zum Abschluss, zur Verwaltung und zur Kündigung des Abonnements ist ausschliesslich der Billing Admin berechtigt.

4a.2 Der Preis beträgt pro Organisation CHF 99 pro Monat (monatliche Abrechnung) oder CHF 990 pro Jahr (jährliche Abrechnung), jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe; das hinterlegte Zahlungsmittel wird jeweils im Voraus für die gewählte Abrechnungsperiode belastet.

4a.3 In Plus sind derzeit folgende Module und Funktionen der Plattform inklusive:

  • a) Verbindungen zu Drittanbieter-Services (Integrationen);
  • b) geplante Aufgaben über mehrere Unternehmen der Organisation hinweg;
  • c) Memory;
  • d) Anweisungen (auf Benutzer-, Unternehmens- und Organisationsebene);
  • e) Projekte;
  • f) die Verwaltung des organisationsweiten Layouts der Jahresrechnung.

Verbrauchsabhängige Leistungen – insbesondere der Agent, der Abschluss-Agent sowie die Ausführung geplanter Aufgaben – sind nicht in Plus enthalten und werden weiterhin über Credits gemäss Ziff. 4 abgerechnet.

4a.4 Das Abonnement verlängert sich jeweils automatisch um die gewählte Abrechnungsperiode (Monat bzw. Jahr). Der Kunde kann das Abonnement jederzeit auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen; bis dahin bleiben die Plus-Leistungen verfügbar. Eine anteilige Rückerstattung bereits bezahlter Beträge erfolgt nicht. Nach Ablauf des Abonnements bleiben die Daten des Kunden erhalten; die von Plus abhängigen Funktionen werden gesperrt und stehen bei einer Reaktivierung des Abonnements wieder zur Verfügung.

4a.5 Schlägt die Zahlung für die Verlängerung des Abonnements fehl, werden die Plus-Funktionen sofort ausgesetzt. Während eines begrenzten Zeitraums können automatische erneute Einzugsversuche erfolgen; bei erfolgreichem Einzug wird das Abonnement automatisch reaktiviert, andernfalls endet das Abonnement. Daten, Credits-Guthaben und der Zugriff auf Rechnungen bleiben von der Aussetzung unberührt.

4a.6 Arcarius kann die Preise und den Leistungsumfang des Abonnements mit Wirkung ab der jeweils nächsten Abrechnungsperiode anpassen. Preiserhöhungen werden mindestens 30 Tage im Voraus in Textform angekündigt; ist der Kunde damit nicht einverstanden, kann er das Abonnement auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Bereits bezahlte Abrechnungsperioden bleiben unverändert. In Bezug auf solche Anpassungen geht diese Ziff. 4a.6 der Ziff. 9.5 vor.

5. Informationsaustausch

5.1 Die Parteien verpflichten sich, über alle nicht allgemein bekannten Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit der Anbahnung, dem Abschluss oder der Durchführung der Vereinbarung zugänglich werden (insb. Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Preise, Konzepte, Kundendaten, Inhalte und Dokumente) Stillschweigen zu bewahren („Vertrauliche Informationen“). Vertrauliche Informationen dürfen ausschliesslich zur Erfüllung der Vereinbarung verwendet werden.

5.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei nachweislich:

  • a) vor der Offenlegung rechtmässig bekannt waren; oder
  • b) ohne Verstoss gegen diese Vereinbarung allgemein bekannt sind oder werden; oder
  • c) von einem Dritten rechtmässig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden; oder
  • d) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Rückgriff auf Vertrauliche Informationen entwickelt wurden; oder
  • e) aufgrund zwingender gesetzlicher Pflichten, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Verfügung offengelegt werden müssen (in diesem Fall – soweit zulässig – mit vorgängiger Information der anderen Partei und auf das notwendige Minimum beschränkt).

5.3 Arcarius ist weiter berechtigt, vertrauliche Informationen einem Dritten offen zu legen, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist. Arcarius kann die ihr zur Kenntnis gelangenden Informationen, insbesondere auch die personenbezogenen Daten der Kunden, EDV-technisch verarbeiten respektive durch Dritte (auch im Ausland) verarbeiten lassen. Dadurch werden die Informationen auch für Personen zugänglich, die im Rahmen des Verarbeitungsprozesses Systembetreuungs- und Kontrollfunktionen wahrnehmen. Arcarius stellt sicher, dass diese Dritten mindestens gleichwertigen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen.

5.4 Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Die vorstehende Verpflichtung hindert Arcarius nicht zur Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden unter Wahrung der Verschwiegenheit.

5.5 Die Parteien können sich für ihre Kommunikation im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses elektronischer Medien wie Telefon, Webseiten, Apps und E-Mail bedienen. Bei der elektronischen Übermittlung können Daten aufgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung respektive Entgegennahme sowie die Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass ein absoluter Schutz nicht möglich ist.

5.6 Der Kunde erteilt Arcarius eine allgemeine Genehmigung, Subunternehmer/Auftragsbearbeiter (auch im Ausland) beizuziehen. Arcarius kann diese Subunternehmer ändern und informiert in geeigneter Form (z.B. via Datenschutzerklärung oder In-App). Widerspricht der Kunde aus wichtigem Grund, kann Arcarius nach Wahl eine alternative Lösung anbieten, das betroffene Feature deaktivieren oder die Vereinbarung kündigen.

6. Schutz- und Nutzungsrechte

6.1 Sämtliche Schutzrechte (insb. Urheber-, Marken-, Design- und Patentrechte) sowie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an der Software-as-a-Service-Plattform von Arcarius, einschliesslich Quellcode, Datenmodellen, Systemarchitektur, Benutzeroberflächen, Templates, Dokumentationen, Workflows, Konfigurationen, generischem Know-how und Weiterentwicklungen (zusammen „Plattform“) stehen ausschliesslich Arcarius bzw. ihren Lizenzgebern zu.

6.2 Alle Rechte an den vom Kunden bzw. seinen Nutzern bereitgestellten Daten, Inhalten und Dokumenten (z.B. Buchhaltungsdaten, Belege, Texte, Dateien, Eingaben; zusammen „Kundendaten“) verbleiben beim Kunden bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde räumt Arcarius für die Dauer der Vereinbarung das Recht ein, Kundendaten zum Zweck der Bereitstellung, Sicherung, Wartung und Weiterentwicklung der Plattform sowie zur Erbringung der vereinbarten Funktionen zu verarbeiten, einschliesslich durch beauftragte Dritte gemäss Ziff. 5.

6.3 Arcarius räumt dem Kunden für die Dauer der Vereinbarung ein beschränktes, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im Rahmen des vorgesehenen Funktionsumfangs und ausschliesslich für interne Geschäftszwecke durch autorisierte Nutzer zu verwenden, vorbehaltlich der Bezahlung der anwendbaren Gebühren/Credits.

6.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform oder Teile davon zu vervielfältigen, zu verändern, zu verbreiten, zu verkaufen, zu vermieten, zu lizenzieren oder Dritten entgeltlich/unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Insbesondere sind Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung oder der Versuch, Quellcode oder nicht öffentliche Schnittstellen zu extrahieren, untersagt, soweit dies nicht zwingendes Recht ausdrücklich erlaubt.

6.5 Der Kunde darf Outputs und mit der Plattform erstellte Arbeitsergebnisse für seine eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden und im Rahmen seiner üblichen Geschäfts-, Beratungs- und Treuhandtätigkeit an berechtigte Empfänger weitergeben oder über verbundene Drittanbieter-Services versenden. Er bleibt dafür verantwortlich, dass die Weitergabe rechtmässig ist, erforderliche fachliche Prüfungen erfolgt sind und keine Rechte Dritter verletzt werden. Eine Weitergabe der Plattform selbst, nicht öffentlicher Systembestandteile oder von Arcarius-Dokumentation ausserhalb des vorgesehenen Nutzungsumfangs bleibt ohne ausdrückliche Zustimmung von Arcarius unzulässig.

7. Haftung und Gewährleistung

7.1 Arcarius haftet für Schäden des Kunden nur nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten. Eine im Voraus getroffene Beschränkung der Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

7.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Arcarius für direkte Schäden (aus Vertrag und ausservertraglich) – unabhängig vom Rechtsgrund – insgesamt beschränkt auf den Betrag, den der Kunde in den 12 Monaten vor Eintritt des schädigenden Ereignisses an Arcarius bezahlt hat (insb. für Credits/Fees). Für Personenschäden gilt die Haftungsbeschränkung nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit von Arcarius.

7.3 Soweit gesetzlich zulässig, haftet Arcarius nicht für indirekte Schäden und Folgeschäden (einschliesslich entgangenem Gewinn, Umsatz-/Geschäftsausfall, Verlust von Goodwill, nicht realisierten Einsparungen, Datenverlust aufgrund entgangener Nutzung, mittelbaren Vermögensschäden), selbst wenn Arcarius auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Vorbehalten bleiben Ansprüche bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit von Arcarius.

7.4 Arcarius übernimmt keinerlei Haftung oder Verpflichtungen gegenüber Dritten, die von den Dienstleistungen profitieren oder diese nutzen oder sich Zugriff auf diese Leistungen verschaffen.

7.5 Die Haftung für Verlust, Beschädigung, Verwechslung von Dokumenten ist ausgeschlossen.

7.6 Soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich Ziff. 7.1 bis 7.3 haftet Arcarius nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde oder seine Nutzer einen erkennbar unrichtigen oder ungeprüften Output verwenden, eine Aktion mit unrichtigen Parametern freigeben, eine geplante Aufgabe unzutreffend konfigurieren oder eine Drittanbieter-Integration unberechtigt bzw. dem falschen Konto, Unternehmen, Workspace oder einer falschen Ressource zuordnen.

7.7 Outputs und vorgeschlagene Aktionen dienen der Unterstützung von Arbeitsprozessen. Arcarius übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keine Gewähr für ihre jederzeitige Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Prüfung und Verwendung der Outputs sowie für die Freigabe oder Konfiguration von Aktionen, insbesondere vor Zahlungen, Buchungen, Abschlüssen, Einreichungen, externen Mitteilungen oder anderen geschäftskritischen Vorgängen.

7.8 Arcarius schuldet keine ununterbrochene, fehlerfreie oder jederzeit verfügbare Leistung. Arcarius ist jedoch bemüht, die Plattform im Rahmen üblicher Sorgfalt zu betreiben und Störungen innert angemessener Frist zu beheben. Weitergehende Gewährleistungsrechte werden – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

7.9 Der Kunde stellt Arcarius, ihre Organe, Mitarbeitenden und Subunternehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter (inkl. angemessener Rechtsverfolgungskosten) frei, die aus (i) Kundendaten, (ii) unberechtigter Datenfreigabe, (iii) Verletzung von Datenschutz-, Geheimhaltungs- oder Immaterialgüterrechten, (iv) missbräuchlicher Nutzung oder (v) Verstoss gegen Gesetz/Vertrag durch den Kunden oder seine Nutzer entstehen.

8. Dauer der Vereinbarung

8.1 Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald der Kunde die AGB im Rahmen der Registrierung/Account-Eröffnung akzeptiert und/oder Credits erwirbt bzw. die Plattform nutzt (je nachdem, was früher eintritt).

8.2 Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde kann die Vereinbarung jederzeit durch Schliessung des Kontos in der App beenden („Konto-Schliessung“). Zur Konto-Schliessung ist ausschliesslich der Billing Admin (oder ein von Arcarius als solcher geführter Administrator) berechtigt.

Die Löschung eines individuellen Nutzer-Accounts beendet die Vereinbarung nicht, sondern entzieht lediglich dem betreffenden Nutzer den Zugriff; das Konto und die Vereinbarung bestehen fort, solange keine Konto-Schliessung erfolgt.

8.3 Arcarius kann den Zugang zur Plattform und/oder einzelne Funktionen jederzeit mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise suspendieren, wenn (i) ein begründeter Verdacht auf einen Verstoss gegen die Vereinbarung besteht, (ii) ein Sicherheits-, Integritäts- oder Compliance-Risiko vorliegt oder (iii) dies zum Schutz der Plattform, anderer Kunden oder Dritter erforderlich erscheint.

8.3.1 Arcarius kann die Vereinbarung und/oder das Konto aus wichtigem Grund fristlos beenden und das Konto schliessen, wenn Arcarius die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nach Treu und Glauben unzumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • a) schwerwiegender oder wiederholter rechtswidriger Nutzung;
  • b) unbefugtem Zugriff auf Systeme/Daten, Umgehung von Sicherheitsmassnahmen oder Integrationsmissbrauch;
  • c) Verletzung von Vertraulichkeits- oder Immaterialgüterrechten;
  • d) wiederholten Vertragsverstössen trotz Abmahnung/Verwarnung;
  • e) Rückbuchungen/Chargebacks, Betrugsverdacht oder sonstigem schwerwiegendem Missbrauch im Zahlungs-/Credit-Kontext.

8.3.2 Bei heilbaren und nicht schwerwiegenden Verstössen kann Arcarius nach eigenem Ermessen eine angemessene Frist zur Behebung ansetzen; Arcarius ist hierzu jedoch nicht verpflichtet, wenn die sofortige Suspendierung oder Beendigung zur Risikominimierung erforderlich ist.

8.4 Arcarius kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen auf ein beliebiges Datum in Textform kündigen. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleibt der Zugriff gemäss Vereinbarung bestehen, vorbehaltlich einer Suspendierung gemäss Ziff. 8.3. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird das Konto geschlossen; der Zugriff endet und verbleibende Credits verfallen gemäss Credit-Bedingungen. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden der Kündigung Kundendaten und Outputs über die bereitgestellten Funktionen exportieren, soweit verfügbar.

8.5 Mit der Beendigung der Vereinbarung erlischt jegliche Aufbewahrungspflicht von Arcarius. Arcarius ist berechtigt, die abgelegten Daten und Datensätze (auch in der Datensicherung) zu löschen. Das Nutzungsrecht des Kunden an bereits erzeugten und exportierten Outputs bleibt gemäss Ziff. 6 bestehen; das Nutzungsrecht an der Plattform endet. Bis zur Account-Schliessung kann der Kunde Kundendaten und Outputs über die bereitgestellten Funktionen exportieren, soweit verfügbar. Nach Account-Schliessung besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung oder erneuten Zugriff. Arcarius löscht Kundendaten von geschlossenen Accounts im Rahmen eines monatlichen Löschlaufs aus produktiven Systemen. Daten in Sicherungskopien (Backups) werden nicht sofort gelöscht, sondern im Rahmen der üblichen Backup-Retention überschrieben. Arcarius ist berechtigt, solche Daten aufzubewahren, deren Aufbewahrung zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, zur Abrechnung, zur Missbrauchsprävention oder zur Durchsetzung/Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (z.B. Rechnungs-/Zahlungsdaten, Einwilligungsnachweise, Audit-/Security-Logs). Bei Account-Schliessung eines Billing Admin verfallen verbleibende Credits sofort; eine Wiederherstellung ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes verlangt.

9. Allgemeines

9.1 Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtung des Kunden für die erbrachten Dienstleistungen ist keine der Parteien für die Nichterfüllung von Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung aus Gründen verantwortlich, die ausserhalb ihres eigenen Einflussbereichs liegen.

9.2 Sind Bestimmungen der Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig, werden solche Bestimmungen aus dieser Vereinbarung ausgeschlossen. Die Einklagbarkeit der verbleibenden Bestimmungen dieser Vereinbarung bleibt davon jedoch unberührt.

9.3 Arcarius darf zur Vertragserfüllung Subunternehmer beiziehen. Eine Abtretung von Rechten/Pflichten durch den Kunden ist nur mit vorgängiger Zustimmung von Arcarius zulässig; Arcarius darf die Vereinbarung im Rahmen einer Umstrukturierung, eines Unternehmenskaufs oder einer Übertragung des Geschäftsbetriebs an ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen.

9.4 Arcarius ist berechtigt, für andere Kunden Dienstleistungen zu erbringen.

9.5 Arcarius kann AGB/Preise/Leistungen ändern. Arcarius informiert in Textform. Widerspricht der Kunde nicht innert 14 Tagen, gelten die Änderungen als akzeptiert. Widerspricht der Kunde einer wesentlichen Änderung, kann Arcarius nach Wahl (a) den Vertrag unter den bisherigen Bedingungen fortführen oder (b) den Vertrag mit Frist von 30 Tagen kündigen. Sofern zwingendes Recht ein Sonderkündigungsrecht des Kunden verlangt, ist die Kündigung auf die Zukunft möglich; bereits erworbene Credits werden nicht rückerstattet und verfallen bei Konto-Schliessung gemäss Credit-Bedingungen.

9.6 Mitteilungen in Textform (E-Mail, In-App-Nachricht) genügen, sofern Gesetz oder Vereinbarung nicht ausdrücklich Schriftform verlangen.

9.7 Die Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht.

9.8 Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für das am Sitz von Arcarius zuständige Gericht, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist.