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Reporting: Schritt 2 – Erweiterte Berichte

Wann Geldflussrechnung, Lagebericht, GV-Protokoll, VST-Deklaration und Vollständigkeitserklärung erscheinen.

In der Phase Erweiterte Berichte prüfst und bearbeitest du die zusätzlichen Bestandteile deines Jahresberichts. Nicht alle werden im Erstellungsdialog gewählt:

  • Geldflussrechnung, GV-Protokoll und Vollständigkeitserklärung wählst du beim Anlegen des Berichts.
  • Der Lagebericht wird ergänzt, wenn du für eine AG/GmbH die Revisionsart Ordentliche Revision angibst.
  • Der Tab VST-Deklaration erscheint bei Jahresberichten für AG/GmbH automatisch. Arcarius prüft anhand der Gewinnverwendung, ob eine Deklaration erforderlich ist.

Sind keine erweiterten Bestandteile vorhanden, überspringt Arcarius diese Phase und führt dich direkt zum Layout.

Lagebericht

Für Kapitalgesellschaften, die einer ordentlichen Revision unterstehen, stellt Arcarius dir automatisch einen standardisierten Lagebericht zur Verfügung. Dabei bereitet er Vorschläge für die Risikobeurteilung, die Bestellungs- und Auftragslage sowie die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit vor. Für die Risikobeurteilung stellt Arcarius Recherchen zum Geschäftsmodell an. Für die anderen beiden Themenblöcke prüft Arcarius deine Buchhaltung.

Der Lagebericht steht bei höchstens zwei normalen Perioden zur Verfügung. Ist eine Geldflussrechnung enthalten, darf deren zusätzliche dritte Vergleichsperiode hinzukommen.

Geldflussrechnung

Eine Geldflussrechnung wird unter anderem für Kapitalgesellschaften mit ordentlicher Revision benötigt, kann beim Erstellen eines Jahresberichts aber für jedes Unternehmen ausgewählt werden. Arcarius ergänzt dafür automatisch eine dritte Vergleichsperiode.

Arcarius verwendet die indirekte Methode für die Erstellung der Geldflussrechnung. Das Ergebnis der Rekapitulation muss mit dem Ergebnis der Geldflussrechnung übereinstimmen.

Bitte beachte: Fremdwährungstransaktionen können zu Rappenabweichungen führen.

Weitere Dokumente

Für GmbHs und AGs erstellt Arcarius auf Wunsch weitere Dokumente zur Jahresrechnung – jeweils mit eigenem Artikel:

Vollständigkeitserklärung

Wenn du die Vollständigkeitserklärung beim Erstellen des Berichts auswählst, bereitet Arcarius sie mit den bereits vorhandenen Unternehmens- und Reportingdaten vor. Prüfe diese Angaben sorgfältig und passe sie bei Bedarf an.

Du kannst:

  • die Angaben zur Treuhandfirma, Gesellschaft, Periode und zum verantwortlichen Organ prüfen,
  • vorgeschlagene Textbausteine bearbeiten, entfernen oder durch eigene ergänzen,
  • Ort, Datum, unterzeichnende Personen und zusätzliche Beilagen erfassen.

Die Erklärung bleibt bewusst ein bearbeitbares Dokument. Arcarius weist dich darauf hin, wenn Pflichtangaben oder Textbausteine fehlen. Ändern sich relevante Stammdaten oder Reportinggrundlagen, musst du die Erklärung erneut prüfen; deine bisherigen Texte bleiben dabei erhalten.

Solange Pflichtangaben oder Textbausteine fehlen beziehungsweise die Erklärung nach Änderungen erneut geprüft werden muss, kannst du die Phase nicht zum Layout abschliessen.

Beim Zurücksetzen werden die Angaben und Textbausteine der Vollständigkeitserklärung aus den aktuellen Grundlagen neu erstellt. Andere Bestandteile des Reportings bleiben unverändert. Nach dem Abschluss steht die Erklärung als separates PDF zum Download bereit.

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